Gebäudeversicherung mit Solaranlagen
In Zeiten, in denen sowohl das Umweltbewusstsein als auch die Energie- und Nebenkosten kontinuierlich steigen, entschliessen sich viele Eigenheimbesitzer, Sonnenenergie mittels einer thermischen Solar- oder Photovoltaikablage zu nutzen. Neben technischen Daten und Investitionskosten stellt sich dann auch die Frage nach einer Versicherung für die Solaranlage.
Die ist wichtig, denn zum einen wollen Schäden, die beispielsweise durch Sturm oder Hagel entstehen können, abgesichert sein und zum anderen geht es auch um den Schutz vor Ansprüchen Dritter, etwa wenn Teile der Anlage bei Sturm los gerissen werden und einen Sach- oder gar einen Personenschaden verursachen.
Versicherungsschutz anpassen
Grundsätzlich gelten auf dem Dach oder an der Fassade montierte Solaranlagen als Gebäudebestandteil und können damit im Bezug auf die Sachschäden in den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung aufgenommen werden. Wenn eine Solaranlage nachträglich installiert wird muss der Versicherer informiert und die Höhe des Versicherungsschutzes angepasst werden.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr dem eigentlichen Versicherungsbedarf entspricht und bei einer Unterversicherung übernimmt die Versicherung im Fall eines Schadens die Kosten dann nur anteilig oder im schlimmsten Fall gar nicht.
Versicherung gegen Schäden und Ertragsausfall
Wird die Versicherungssumme erhöht, steigt in aller Regel aber auch die Versicherungsprämie, so dass es sinnvoll sein kann, einen Versicherungsvergleich durchzuführen und gegebenenfalls eine neue Hausversicherung abzuschließen. Zudem ist es möglich, sich für eine Art Solarversicherung zu entscheiden, die sich ausschliesslich auf die Absicherung der Solaranlage bezieht und in den meisten Fällen eine sogenannte Allgefahren-Deckung beinhaltet.
Neben Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer, Explosion oder Blitzschlag umfasst die Solarversicherung dann zusätzlich auch Schäden durch beispielsweise Frost und Schnee, Vandalismus und Diebstahl sowie Konstruktions- oder Bedienungsfehler. Daneben kann meist vereinbart werden, dass der Ertragsausfall in einem bestimmten Rahmen erstattet wird, ganz im Gegensatz etwa zu einer Handyversicherung.
Besondere Bestätigung bei Netzeinspeisung
Um die Prämienhöhe zu senken, wird meist eine Selbstbeteiligung angeboten und um eine Doppelversicherung aus Wohngebäude- und Solarversicherung zu vermeiden, können bereits über die Hausversicherung gedeckte Gefahren aus der Solarversicherung ausgeschlossen werden. Allerdings gilt natürlich auch für die Solarversicherung, dass ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss sehr sinnvoll ist.
Die Haftung gegenüber Dritten ist bei selbstgenutzten Immobilien in aller Regel über die Haftpflichtversicherung abgedeckt, allerdings muss auch hier der Versicherer informiert werden. Wird der erzeugte Strom aus der Solaranlage in das öffentliche Netz eingespeist, schliessen einige Versicherer den Versicherungsschutz jedoch aus, so dass hier im Vorfeld nicht nur eine Nachfrage, sondern auch eine schriftliche Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz dringend anzuraten sind.
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